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   BFH, 14.09.1967 - V 4/65   

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BFH, 14.09.1967 - V 4/65 (https://dejure.org/1967,2510)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1967 - V 4/65 (https://dejure.org/1967,2510)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1967 - V 4/65 (https://dejure.org/1967,2510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmereigenschaft der ezirksstellenleiter der Niedersächsischen Fußball-Toto GmbH und der Niedersächsischen Zahlenlotto GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Niedersächsische Fußball-Toto GmbH -, Niedersächsisches Zahlenlotto GmbH, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 201
  • BStBl II 1968, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Versicherungsvertretern - Bestehen eines

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Nach den Urteilen des BFH I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567) und V 133/59 U vom 12. April 1962 (BFH 74, 699, BStBl III 1962, 259) kommt es für die Frage, ob eine natürliche Person selbständig oder nicht selbständig im Sinne des § 2 UStG ist, nicht entscheidend auf die einzelnen Tätigkeitsmerkmale an.

    Soweit der Art der entfalteten Tätigkeit überhaupt eine Bedeutung beizumessen ist (vgl. Urteil des BFH I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, a.a.O.), ergibt sich aus dem vom FG festgestellten Sachverhalt nicht, daß dem Stpfl. irgendwelche Einzelanweisungen neben der Geschäftsordnung und den sonstigen allgemeinen, für die gesamte Organisation der GmbH geltenden Anordnungen erteilt worden sind.

  • BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U

    Gewerbesteuerpflicht der Bezirksstellenleiter des Nordwest-Lotto - Gesichtspunkte

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Erst später, nämlich nach dem Bekanntwerden des Urteils des FG Düsseldorf V 14/57 vom 27. September 1958 sowie nach Veröffentlichung der Urteile des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und IV 251/59 vom 15. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 124), die die Gewerbesteuerpflicht von Bezirksstellenleitern des Nordwestlotto bzw. des Berliner Zahlenlotto betreffen, begehrte der Stpfl. als Arbeitnehmer behandelt zu werden, ohne daß sich die vertraglichen Beziehungen oder deren tatsächliche Gestaltung geändert hatten.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a.a.O.) sind demnach nicht für die Umsatzsteuer zu übernehmen.

  • BFH, 12.04.1962 - V 133/59 U

    Steuerbarkeit von Provisionen eines Versicherungsvertreters - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Nach den Urteilen des BFH I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567) und V 133/59 U vom 12. April 1962 (BFH 74, 699, BStBl III 1962, 259) kommt es für die Frage, ob eine natürliche Person selbständig oder nicht selbständig im Sinne des § 2 UStG ist, nicht entscheidend auf die einzelnen Tätigkeitsmerkmale an.
  • BFH, 10.09.1959 - V 88/57 U

    Umsatzbesteuerung bei Versicherungsvertretern

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Im übrigen setzt ein Angestelltenverhältnis einen Arbeitgeber voraus, der bereit ist, diese Stellung einzunehmen und die Folgerungen daraus zu ziehen (Urteil des BFH V 88/57 U vom 10. September 1959, BFH 69, 474, BStBl III 1959, 437).
  • BFH, 15.06.1960 - IV 251/59
    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Erst später, nämlich nach dem Bekanntwerden des Urteils des FG Düsseldorf V 14/57 vom 27. September 1958 sowie nach Veröffentlichung der Urteile des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und IV 251/59 vom 15. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 124), die die Gewerbesteuerpflicht von Bezirksstellenleitern des Nordwestlotto bzw. des Berliner Zahlenlotto betreffen, begehrte der Stpfl. als Arbeitnehmer behandelt zu werden, ohne daß sich die vertraglichen Beziehungen oder deren tatsächliche Gestaltung geändert hatten.
  • BFH, 13.03.1963 - I 336/61

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Verkaufsleiter als Gewerbetreibender

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Diese von den Beteiligten zum Ausdruck gebrachte Beurteilung ihres arbeitsrechtlichen Verhältnisses ist auch steuerrechtlich bedeutsam und spricht für die Selbständigkeit des Stpfl. (vgl. Urteil des BFH I 336/61 vom 13. März 1963, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 259 - HFR 1963, 259 -).
  • EuGH, 10.12.1957 - 14/57

    Begriff, Inhalt und Voraussetzungen der wirksamen Stellungnahme zu

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 4/65
    Erst später, nämlich nach dem Bekanntwerden des Urteils des FG Düsseldorf V 14/57 vom 27. September 1958 sowie nach Veröffentlichung der Urteile des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und IV 251/59 vom 15. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 124), die die Gewerbesteuerpflicht von Bezirksstellenleitern des Nordwestlotto bzw. des Berliner Zahlenlotto betreffen, begehrte der Stpfl. als Arbeitnehmer behandelt zu werden, ohne daß sich die vertraglichen Beziehungen oder deren tatsächliche Gestaltung geändert hatten.
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Da andere oberste Gerichtshöfe des Bundes Bezirks- und Annahmestellenleiter von Lotto- und Toto-Veranstaltungen als Selbständige behandelt haben (zB BFHE BStBl 1968 II 718: Bremer Toto- und Lotto-GmbH - Gewerbesteuer; BFHE 90, 193 = BStBl II 1968, 193: Nordwest Lotto und Toto Hamburg - Umsatzsteuer; BFHE 90, 201 = BStBl II 1968 244: Niedersächsische Fußball-Toto GmbH und Niedersächsische Zahlen-Lotto GmbH - Umsatzsteuer; BFHE 89, 49: Staatliche Sport-Wetten GmbH Hessen und Staatliches Zahlen-Lotto GmbH Hessen - Umsatzsteuer; BGHZ 43, 108: Lotto-Annahmestelle in Berlin - selbständige Handelsvertreter), würde eine Vorlage voraussetzen, daß der erkennende Senat die Selbständigkeit der Bezirksstellenleiter des Süd-Lotto verneint hätte.
  • BFH, 14.10.1976 - V R 137/73

    Keine Unternehmereigenschaft eines als freier Mitarbeiter verpflichteten

    Insbesondere mit Rücksicht auf diese Vertragsbestimmung ist das FG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14. September 1967 V 4/65, BFHE 90, 201, 203, BStBl II 1968, 244; V 108/63, BFHE 90, 193, BStBl II 1968, 193, und V 128/64, BFHE 90, 198, BStBl II 1968, 195) zu der Überzeugung gelangt, daß die streitige Tätigkeit, obwohl der Kläger "die Einzelverrichtung wie ein Arbeitnehmer vornimmt", selbständig i. S. des § 2 UStG 1951 ausgeübt wurde.
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